Der Gründungszuschuss: Finanzielle Starthilfe für Ihre Selbstständigkeit 🚀

Der Gründungszuschuss ist eine attraktive Förderung der Agentur für Arbeit für Arbeitslose, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten. Er soll helfen, den Übergang von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit zu erleichtern und die ersten Monate abzusichern. 


Die Vorteile des Gründungszuschusses:
 

✔️ Finanzielle Sicherheit in der Startphase 
✔️ Kombination mit weiteren Fördermitteln möglich 
✔️ Keine Rückzahlung erforderlich 


Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?
 

Sie können den Gründungszuschuss beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 

Bezug von Arbeitslosengeld I: Sie müssen mindestens einen Tag ALG 1 erhalten haben. 
Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen: Am Tag der Antragstellung müssen noch mindestens fünf Monate (150 Tage) ALG I übrig sein. 
Hauptberufliche Selbstständigkeit: Ihr Unternehmen muss Ihr Haupteinkommen sichern, eine Nebentätigkeit reicht nicht aus. 
Überzeugender Businessplan: Sie müssen ein tragfähiges Geschäftskonzept vorlegen, das von einer fachkundigen Stelle (z. B. von uns) geprüft wird. 
Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit: Ihre Selbstständigkeit muss mit der Agentur besprochen und genehmigt werden. 

Wichtig: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung – das heißt, er wird nicht automatisch gewährt. Eine gute Vorbereitung und ein überzeugender Businessplan erhöhen Ihre Chancen. 


Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
 

Die Höhe und Dauer des Gründungszuschusses setzt sich aus zwei Phasen zusammen: 

Phase 1: Finanzielle Unterstützung für 6 Monate 

  • Sie erhalten weiterhin Ihr zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld I. 
  • Zusätzlich gibt es 300 Euro monatlich für Sozialversicherungsbeiträge (freiwillige Krankenversicherung, Rentenversicherung etc.)

Phase 2: Verlängerung um 9 Monate (optional) 

  • Nach den ersten sechs Monaten können Sie eine Verlängerung beantragen. 
  • In dieser Zeit erhalten Sie noch einmal 300 Euro monatlich, wenn Sie nachweisen, dass Sie aktiv und ernsthaft selbstständig sind (z. B. durch Rechnungen oder Kontoauszüge). 

Wie wird der Gründungszuschuss beantragt? 

Der Antrag auf den Gründungszuschuss läuft in mehreren Schritten: 

1. Erstgespräch bei der Agentur für Arbeit: Melden Sie Ihr Gründungsvorhaben frühzeitig an. 
2. Gründungsberatung aufsuchen: Lassen Sie sich professionell beraten, um Ihren Businessplan optimal vorzubereiten. 
3. Businessplan erstellen: Ein überzeugender Businessplan mit Rentabilitätsvorschau ist essenziell. Dabei können wir sie unterstützen!
4. Tragfähigkeitsbescheinigung einholen: diese wichtige Bescheinigung erstellen wir Ihnen nach Abschluss der Gründungsberatung. 
5. Formular „Antrag auf Gründungszuschuss“ ausfüllen: Das Formular erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit. Ggfls. reicht auch ein formloser Antrag.
6. Antrag einreichen: Reichen Sie alle Unterlagen bei der Agentur für Arbeit ein und warten Sie auf die Bewilligung. 


Tipps für eine erfolgreiche Bewilligung
 

🔹 Professionelle Gründungsberatung nutzen: wir helfen Ihnen, den Antrag optimal vorzubereiten und alle Anforderungen zu erfüllen. 
🔹 Frühzeitig mit der Planung beginnen: Warten Sie nicht bis zum letzten Tag, sondern bereiten Sie sich gut vor. 
🔹 Guter Businessplan ist entscheidend: Ihr Konzept muss überzeugen und realistisch umsetzbar sein. 

Fazit: Lohnt sich der Gründungszuschuss? 

Definitiv Ja! Der Gründungszuschuss bietet eine wertvolle finanzielle Starthilfe für Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten. Mit der richtigen Vorbereitung und einer soliden Geschäftsidee stehen Ihre Chancen gut, diese Förderung zu erhalten. 

📌 Benötigen Sie Hilfe bei Ihrem Antrag auf Gründungszuschuss?

Ich helfe Ihnen bei der Erstellung eines überzeugenden Businessplans, erstelle für sie die Tragfähigkeitsbescheinigung, prüfe weitere mögliche Zuschüsse, dazu zinsgünstige Förderkredite und begleite Sie durch den gesamten Antragsprozess.

Das Geniale daran: Die komplette Gründungsberatung durch uns ist  für Kunden des Arbeitsamts kostenfrei, wenn sie einen AVGS Gutschein vom Amt mitbringen.

Nutze die Möglichkeiten und verschenke kein Geld! 

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Hubert Northoff, Gründungsberater und Unternehmer aus Leidenschaft.

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Ja, ich bin bereits arbeitlos, oder werde es bald sein, oder befinde mich in einer Transfergesellschaft

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Mein Restanspruch auf Arbeitslosengeld 1 beträgt noch mehr als 5 Monate (150 Kalendertage)

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