Gründungszuschuss abgelehnt?
Was du jetzt tun kannst – und warum eine Ablehnung nicht immer das Ende deiner Selbstständigkeit bedeutet
Du hast Zeit in deine Geschäftsidee investiert, einen Businessplan erstellt und warst eigentlich überzeugt, dass die Bewilligung des Gründungszuschusses nur noch Formsache ist.
Dann kommt die Absage.
Vielleicht direkt im Gespräch mit deinem Arbeitsvermittler. Vielleicht einige Tage später mit der Post.
Die erste Reaktion ist fast immer dieselbe:
Meine Antwort lautet:
Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass deine Selbstständigkeit gescheitert ist. Entscheidend ist nicht die Ablehnung selbst, sondern warum die Agentur für Arbeit so entschieden hat.
Genau dort beginnt meine Arbeit als Gründungsberater.
Bevor du an Widerspruch denkst: Erst den Ablehnungsgrund verstehen
Viele Gründer wollen nach einer Ablehnung sofort handeln.
Die einen möchten Widerspruch einlegen. Die anderen wollen ihre Selbstständigkeit ohne Gründungszuschuss starten.
Beides kann richtig sein. Beides kann aber auch ein Fehler sein.
Deshalb schaue ich mir zuerst den bisherigen Ablauf an.
- Was hat dein Arbeitsvermittler genau gesagt?
- Liegt bereits ein schriftlicher Bescheid vor?
- Welche Unterlagen wurden eingereicht?
- Worauf stützt sich die Ablehnung?
Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, lässt sich beurteilen, welcher Weg sinnvoll ist.
Mündliche Ablehnung oder schriftlicher Bescheid?
Dieser Unterschied wird häufig unterschätzt.
Eine mündliche Aussage im Gespräch ist noch kein schriftlicher Ablehnungsbescheid.
Oft sagt der Sachbearbeiter lediglich, dass er aktuell Zweifel an der Tragfähigkeit der Gründung hat oder weitere Informationen benötigt.
In Zeiten hoher Arbeitsbelastung der Arbeitsämter kann auch eine interne Priorisierung der Kunden nach Dringlichkeit, Vermittelbarkeit oder Nähe zum Renteneintrittsalter ein inoffizieller Grund für eine mündliche Absage sein. Gerade dann sind ein Nachhaken, ein weiteres persönliches Gespräch und eine schriftliche Anforderung der Antragsunterlagen sinnvoll.
Ein schriftlicher Bescheid enthält dagegen eine konkrete Begründung.
Und genau diese Begründung entscheidet darüber, ob sich ein Widerspruch, eine Überarbeitung der Unterlagen oder vielleicht ein ganz anderer Weg anbietet.
Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung
Als AVGS-Gründungsberater, der auf die Erstellung von Unterlagen für den Gründungszuschuss spezialisiert ist, sehe ich immer wieder ähnliche Ursachen.
1Formale Voraussetzungen fehlen
Oft sind einfache Voraussetzungen nicht erfüllt, wie zum Beispiel ein Restanspruch von 150 Tagen ALG I bei Antragstellung. Dann wird es schwierig. Deshalb sollte der zeitliche Ablauf einer Gründung immer frühzeitig geplant werden.
2Die Geschäftsidee überzeugt – die Unterlagen nicht
Viele Gründer kennen ihre Branche hervorragend. Im Businessplan wird aber nicht deutlich, warum das Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich sein wird. Ich habe schon Gründer gesehen, die mit einem vierseitigen Businessplan inklusive Finanzplanung den Gründungszuschuss beantragen wollten. Keine Chance.
3Businessplan und Finanzplanung passen nicht zusammen
Beide Unterlagen müssen dieselbe Geschichte erzählen. Stimmen Text und Zahlen nicht überein, entstehen schnell Zweifel.
Anders gesagt: Beide Dokumente, der Textteil wie der Zahlenteil, sollten inhaltlich dasselbe Niveau und denselben Detaillierungsgrad aufweisen. Dreißig Seiten geschliffener Text und zwei Seiten grobe Zahlenskizzen passen aus Sicht der Arbeitsagentur einfach nicht zusammen.
4Die wirtschaftliche Tragfähigkeit ist nicht nachvollziehbar
Nicht die Idee ist das Problem, sondern ihre Darstellung. Sind die Umsätze realistisch? Reicht das Betriebsergebnis mittelfristig zum Leben? Passt die Finanzierung zur Höhe der geplanten Investitionen? Sind die im Antrag genannten Lebenshaltungskosten realistisch und förderwürdig – oder soll Luxus finanziert werden?
Wenn du hier unsicher bist, hole dir spätestens jetzt fachlichen Rat von einem Gründungsberater mit Erfahrung beim Gründungszuschuss. Ohne zu dramatisieren: Jeder Fehler speziell bei diesem Thema kann dich die Bewilligung kosten.
5Der eigentliche Grund liegt an einer ganz anderen Stelle
Manchmal spielen bereits frühere Gespräche mit dem Arbeitsvermittler oder deine persönliche Situation eine Rolle. Vielleicht bist du aus Sicht des Arbeitsvermittlers leicht in eine Anstellung zu vermitteln – Stichwort Vermittlungsvorrang. Oder du bist kurz vor dem Renteneintritt und die Motivation des Arbeitsamts, dich jetzt noch zu fördern, ist eher gering.
Kann man den Gründungszuschuss noch retten?
Die ehrliche Antwort lautet:
Nicht jede Ablehnung ist endgültig.
Manchmal lassen sich Unterlagen verbessern oder Missverständnisse ausräumen.
Manchmal ist ein Widerspruch sinnvoll.
Und manchmal ist es ehrlicher, frühzeitig nach einem „Plan B“ zu suchen.
Genau deshalb verspreche ich meinen Gründern nie vorschnell, dass wir den Gründungszuschuss schon retten werden.
Ich verspreche ihnen etwas anderes:
Was ich aus vielen Beratungen gelernt habe
Die wenigsten Gründungen scheitern an einer schlechten Geschäftsidee.
Die meisten Gründer kennen ihre Branche. Sie beherrschen ihr Handwerk.
Probleme entstehen häufig erst dann, wenn aus einer guten Idee überzeugende Unterlagen werden sollen.
Die Agentur für Arbeit kennt dich nicht.
Sie kennt nur deinen Businessplan, deine Finanzplanung und den Eindruck, den deine Unterlagen hinterlassen.
Genau deshalb reicht es nicht, nur fachlich gut zu sein.
Du musst deine Geschäftsidee auch nachvollziehbar erklären und wirtschaftlich begründen können.
Wenn du der Agentur für Arbeit belegen kannst, dass deine Gründung gute Aussichten auf Erfolg hat, dann hast du erstens deine Gründung selbst durch und durch verstanden und zweitens eine hervorragende Basis für mögliche Finanzierungsgespräche mit örtlichen Banken geschaffen. Denn auch diese verleihen kein Geld auf Basis einer netten Idee.
Mein Rat
Wenn dein Gründungszuschuss abgelehnt wurde, triff bitte keine Entscheidung aus Frust.
Versuche zuerst zu verstehen, warum die Agentur so entschieden hat.
Erst danach solltest du überlegen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist, ob sich die Unterlagen überarbeiten lassen oder ob ein anderer Weg die bessere Lösung sein könnte.
Manchmal lohnt sich der Kampf.
Manchmal lohnt sich ein neuer Anlauf.
Und manchmal ist ein Plan B am Ende sogar der klügere Weg.
Dein Antrag auf Gründungszuschuss wurde abgelehnt?
Dann lass uns jetzt gemeinsam auf deinen Fall schauen.
Jede Gründung ist anders. Deshalb gibt es auch keine Standardlösung.
Im Erstgespräch schilderst du mir kurz deine Situation und den bisherigen Ablauf.
Anschließend sage ich dir offen, wie ich deine Chancen einschätze.
Nicht das, was du vielleicht hören möchtest.
Sondern das, was ich nach meiner Erfahrung für deine konkrete Situation für realistisch halte.
Hubert Northoff
Spezialist für Gründungszuschuss & AVGS-Gründercoaching
MBA · Dipl.-Ing. (FH)
Ich unterstütze Gründer aus dem ALG-I-Bezug beim Antrag auf Gründungszuschuss – mit Businessplan, Finanzplanung und Tragfähigkeitsbescheinigung. Bundesweit online.
19 Jahre
Unternehmer & Gründungsberater
Spezialisiert
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Leistungen
Businessplan · Finanzplan · Tragfähigkeit