Einstiegsgeld: Förderung für Selbstständige aus dem Bürgergeld-Bezug

Das Einstiegsgeld ist eine freiwillige, ermessensabhängige Förderung des Jobcenters für Bürgergeld-Bezieher, die sich selbstständig machen möchten. Es soll helfen, in der Anfangsphase der Selbstständigkeit finanzielle Hürden zu überbrücken und den Übergang von der Arbeitslosigkeit zur unternehmerischen Tätigkeit zu erleichtern. 

Die Vorteile des Einstiegsgelds: 

✔️ Finanzielle Unterstützung in der Startphase
✔️ Wird zusätzlich zum Bürgergeld bezahlt
✔️ Kombination mit anderen Fördermitteln (z. B. Darlehen, Investitionszuschüsse) möglich
✔️ Keine Rückzahlung erforderlich 

Wer kann Einstiegsgeld beantragen? 

Um Einstiegsgeld zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

Sie beziehen Bürgergeld (ALG II) vom Jobcenter.
Sie wollen sich hauptberuflich selbstständig machen.
Das Jobcenter hält Ihre Selbstständigkeit für sinnvoll. Das bedeutet, dass das Jobcenter prüft, ob Ihre Geschäftsidee realistisch ist und ob sie langfristig aus der Hilfebedürftigkeit führen kann.
Ein Businessplan ist erforderlich. Sie müssen ein überzeugendes Konzept vorlegen, das die Tragfähigkeit Ihrer Selbstständigkeit nachweist. 

Wichtig: Das Einstiegsgeld ist eine Kann-Leistung – das bedeutet, dass das Jobcenter individuell entscheidet, ob es bewilligt wird oder nicht. 

Wie hoch ist das Einstiegsgeld? 

Die Höhe des Einstiegsgeldes ist nicht festgelegt und wird individuell berechnet. Es richtet sich nach zwei Faktoren: 

🔹 Regelbedarf: Das Einstiegsgeld beträgt in der Regel 10 % bis 50 % des Bürgergeld-Regelsatzes (aktuell 563 € für Alleinstehende in 2024).
🔹 Dauer der Arbeitslosigkeit: Wer länger arbeitslos war, kann einen höheren Betrag erhalten. 

Beispielrechnung: 

  • 50 % des Regelsatzes: 563 € × 50 % = 281,50 € monatlich 
  • Laufzeit: Das Einstiegsgeld wird für bis zu 24 Monate gezahlt (meistens aber 6 bis 12 Monate). 

Die genaue Höhe und Dauer legt der Sachbearbeiter des Jobcenters fest.

Antragstellung: Wie beantragt man Einstiegsgeld? 

Der Antrag auf Einstiegsgeld läuft in mehreren Schritten: 

1. Vereinbaren Sie einen Termin beim Jobcenter. Melden Sie Ihrem Ansprechpartner, dass Sie sich selbstständig machen möchten.
2. Gründungsberatung aufsuchen. Ein erfahrener Gründungsberater kann Ihnen helfen, Ihren Businessplan professionell auszuarbeiten.
3. Businessplan erstellen. Ein tragfähiger Businessplan mit Finanzplanung ist die Grundlage für die Bewilligung des Einstiegsgelds.
4. Antrag stellen. Das Jobcenter stellt Ihnen die entsprechenden Formulare zur Verfügung.
5. Prüfung und Entscheidung. Das Jobcenter entscheidet über Ihren Antrag. In einigen Fällen kann es zusätzliche Nachweise fordern. 

Fazit: Für wen lohnt sich das Einstiegsgeld? 

Das Einstiegsgeld kann eine gute Starthilfe für Menschen sein, die aus dem Bürgergeld heraus in die Selbstständigkeit starten möchten. Da die Höhe und Bewilligung individuell festgelegt werden, ist eine gute Vorbereitung entscheidend.

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Ich helfe Ihnen bei der Erstellung eines überzeugenden Businessplans, erstelle für sie die Tragfähigkeitsbescheinigung, prüfe weitere mögliche Zuschüsse, zinsgünstige Förderkredite und begleite Sie durch den gesamten Antragsprozess.

Das Geniale daran: Die komplette Gründungsberatung durch uns ist  für Kunden des Jobcenters kostenfrei, wenn sie einen AVGS Gutschein vom Amt mitbringen.

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