Einstiegsgeld: Finanzielle Starthilfe für Selbstständige

Das Einstiegsgeld ist eine freiwillige Förderung des Jobcenters für Bürgergeld-Bezieher, die sich selbstständig machen möchten.

Es wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt und hilft, die Anfangsphase zu finanzieren.

 

Wer kann es beantragen?

  • Bürgergeld-Empfänger, die sich hauptberuflich selbstständig machen
  • Ein überzeugender Businessplan ist erforderlich. Unsere Spezialität!
  • Das Jobcenter prüft die Tragfähigkeit der Geschäftsidee

💰 Wie viel gibt es?

  • 10–50 % des Bürgergeld-Regelsatzes (z. B. 281,50 € bei 50 % in 2024)
  • Laufzeit: bis zu 24 Monate (meist 6–12 Monate)
  • Höhe und Dauer werden individuell festgelegt

📝 Wie beantragen?

  1. Termin beim Jobcenter vereinbaren
  2. Gründungsberatung in Anspruch nehmen
  3. Businessplan erstellen
  4. Antrag stellen und auf Entscheidung warten

📌 Fazit

Das Einstiegsgeld erleichtert den Weg aus dem Bürgergeld in die Selbstständigkeit. 

Gute Vorbereitung erhöht die Chancen auf Bewilligung!


 

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Als Gründungsberater helfe Ich Ihnen bei:
  • Businessplan-Erstellung

  • Tragfähigkeitsbescheinigung

  • Prüfung weiterer Zuschüsse & Förderkredite

  • Begleitung durch den gesamten Antragsprozess

 

🎯 Das Beste daran: 

Die komplette Gründungsberatung ist kostenfrei mit AVGS-Gutschein vom Jobcenter.

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Hubert Northoff, Gründungsberater

„Ich begleite Menschen auf dem Weg in eine erfolgreiche Selbstständigkeit.“

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